Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Die Mitte-EVP unterstützt Stossrichtung des PBG

5. Februar 2022 – Die Mitte-EVP-Fraktion befürwortet grossmehrheitlich den Nachtrag zum neuen Planungs- und Baugesetz und den Aufgaben- und Finanzplan 2023-2025. Weiter wird sie im Rahmen der Februarsession Vorstösse zur gerechten Besteuerung der Vorzugsmiete und zur Entwicklungsstrategie des Flugplatzes Altenrhein einreichen.

Seit Inkrafttreten des vor vier Jahren eingeführten neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG) haben sich einige Unzulänglichkeiten gezeigt, die mit diesem Nachtrag so weit als möglich ausgemerzt werden können. Die Mitte-EVP-Fraktion steht grossmehrheitlich hinter der Stossrichtung der vorgeschlagenen Änderungen im PBG. Zu diskutieren gaben vorwiegend die Schwerpunktzonen, Grünflächenziffer sowie die Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die Fraktion lehnt den Vorschlag der vorberatenden Kommission ab, der Neubauten in Weilerzonen fordert, sofern diese nicht zu einer Ausdehnung des überbauten Gebiets führen. Eine solche Bestimmung widerspricht dem Bundesrechts und schafft dadurch Rechtsunsicherheit. Die Mitte-EVP-Fraktion hält ebenso an der Möglichkeit für die Gemeinden fest, in den kommunalen Baureglementen eine Grünflächenziffer einzuführen, die ein minimales Mass an nicht versiegelten, natürlichen oder bepflanzten Flächen sicherstellt. Genauso unterstützt sie in öffentlich zugänglichen Parkierungsanlagen mit mehr als dreissig Abstellplätzen, die neu erstellt oder erneuert werden, die Errichtung von Ladestationen für mit alternativen Energien angetriebene Fahrzeuge.

Mittelstand entlasten

Die Mitte-EVP-Fraktion nimmt den gemäss Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2023-2025 erwarteten Rückgang der operativen Defizite auf 39 Millionen Franken erfreut zur Kenntnis. Die vom Kantonsrat beschlossenen Aufträge im Rahmen des AFP 2022-2024 und des Haushaltsgleichgewichts 2022plus zeigen offenbar Wirkung. Die Fraktion fordert, dass diese Massnahmen konsequent und zeitnah umgesetzt werden, um die von Die Mitte-EVP-Fraktion immer wieder geforderten strukturellen Defizite zu beseitigen und den Staatshaushalt nachhaltig zu stabilisieren. Wenig erfreut zeigt sich Die Mitte-EVP-Fraktion über das weiterhin überdurchschnittliche Wachstum der Staatsbeiträge in der Höhe von jährlich 1.4 Prozent. Die von der Fraktion längst geforderte Senkung des Anstiegs gilt es deshalb mit griffigen Massnahmen dringend umzusetzen. Überdies ist für Die Mitte-EVP-Fraktion seit Jahren die Entlastung des Mittelstandes ein zentrales Anliegen. Gemäss des Steuermonitorings 2021 ist der Kanton St.Gallen schweizweit bei den mittleren Einkommen nach wie vor relativ schlecht positioniert, so dass diesbezüglich der Hebel anzusetzen ist. Für Die Mitte-EVP-Fraktion bleiben die Erhöhung der Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Kantons St.Gallen für Unternehmen sowie für den Mittelstand weiterhin im Fokus.

Vorzugsmiete gerecht besteuern

Die Mitte-EVP-Fraktion verlangt, dass die Regierung mit dem nächsten Nachtrag zum kantonalen Steuergesetz eine Gesetzesänderung vorlegt, welche die Besteuerung der Vorzugsmiete an das Bundesrecht anpasst. Die Fraktion reicht in der kommenden Session einen entsprechenden Vorstoss ein. St.Gallen ist einer der wenigen Kantone, der diese Gesetzesanpassung noch nicht umgesetzt hat. Bei der Vorzugsmiete überlassen die Wohneigentümer ihren Kindern, Verwandten oder nahestehenden Personen Wohnraum unter dem Marktwert, wodurch dem Mieter günstigeres Wohnen ermöglicht wird. Im Kanton St.Gallen muss der Eigentümer jedoch nicht nur den erzielten Ertrag aus der Vorzugsmiete versteuern, ihm wird zusätzlich der Ertrag auf den Eigenmietwert aufgerechnet. Gemäss Bundesgerichtsurteil ist eine Aufrechnung des vereinbarten Mietzinses bis zum Eigenmietwert nur zulässig, wenn die Vorzugsmiete weniger als fünfzig Prozent des Eigenmietwertes beträgt. Mit der Aufrechnung der Vorzugsmiete auf den Eigenmietwert wird den St.Galler Steuerzahlenden ein Ertrag besteuert, den sie gar nicht realisiert haben. Diese Steuerungerechtigkeit will Die Mitte-EVP-Fraktion beseitigen.

Zukunftsplanung Flugplatz Altenrhein klären

Die Mitte-EVP-Fraktion will von der Regierung wissen, wie sie eine gemeinsame regionale Entwicklungsstrategie im Umgang mit dem Flugplatz Altenrhein angeht. Sie reicht dazu in der Februarsession einen Vorstoss ein. Aktuell sind mit dem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Österreich unter anderem die Lärmbelastungen, die An- und Abflugverfahren sowie die Benützung des Luftraumes für den Flugplatz geregelt. Hingegen fehlen weitere Vereinbarungen bezüglich grenzüberschreitender regionaler Kooperation, etwa im Umgang mit Konflikten, Verbesserungsmöglichkeiten oder Zukunftsperspektiven. Dazu wurde 2018 eine Interessensanalyse erstellt, die jedoch nie diskutiert wurde. Der Flugplatz Altenrhein wird nach dem Schweizer Luftfahrtgesetz als Flugplatz und nicht als Flughafen geführt.

Engagiere dich